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BESTÄTIGUNG FÜR KATHOLISCHE FRAUEN

BESTÄTIGUNG FÜR KATHOLISCHE FRAUEN

Alle diese Bestätigung unterschreibenden Frauen bekennen ihre Treue zur Lehre der katholischen Kirche. Die Namen werden dem Papst eingereicht.


Weil der christliche Glaube und die Familie durch Elemente in der heutigen Gesellschaft welche zur durchdringenden sittlichen Verwirrung, zum Schaden und zur Zerstörung der Familien und der Männer, Frauen und Kinder woraus sie bestehen, angegriffen werden;

Weil wir dem katholisch-christlichen Glauben, wie er in der Heiligen Schrift, den nizäischen, apostolischen, und athanasischen Glaubens-bekenntnissen, in den ersten ökumenischen Konzilien der Kirche, und in der sich fortsetzenden Vertiefung vom Verständnis der geoffenbarten Wahrheit durch das Lehramt der Kirche und den Nachfolger des Apostels Petrus sum Ausdruck kommt, anhängen;

Weil wir den Wunsch, unsere Berufung und Pflicht als Christen und Frauen in Übereinstimmung mit dieser authentischen Lehre, dem Beispiel und der Lehre unseres Heilands Jesus Christus und Seiner Mutter Maria, nachfolgend, verwirklichen wollen;

Weil wir unsere Pflicht, als christliche Frauen unserm Glauben Zeugnis abzulegen anerkennen, gedenkend, dass dieses Zeugnes fur die sittliche Gewissensbildung unserer Familien und der Menscheit wichtig ist, legen wir dieses Bekenntnis ab:


l. Wir glauben, dass uns unsere weibliche Natur durch die Gnade Gottes klare körperliche und geistige Fähigkeiten werleiht, wodurch wir am Schöpfungsplan Gottes teilnehmen. Unsere natürliche Funktion, Kinder zu gebären, verleiht uns die eigentümliche, geistige Fähigkeit zur Erziehung, Unterweisung, Selbstlosigkeit und zum Mitleid, welche zur Gründung von Familien, das grundlegende und von Gott eingesetzte Element der Gesellschaft, und zur Einsetzung einer christlichen Gesellschaft-sordnung notwendige Eigenschaften sind.

2. Wir glauben, dass ein Wersuch, unsere besondere Natur und Aufgabe als Frauen auszuwühlen oder zu leugnen den Plan Gottes fur die Menschheit ebenso auswühlt und leugnet, und dass es zur persönlichen Auflösung und schliesslich zur Auflösung der Gesellschaft führt, Demnach verwerfen wir jene Ideologien, die den natürlichen und wesentlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern ausrotten wollen und die das Frauentum, das Familienleben, und die Erziegungsaufgabe der Frau in der Gesellschaft herabsetzen und abwerten.

3. Wir bestätigen die innere Heiligkeit von allem menschlichen Leben, und verwerfen die Meinung, dass die Abtreibung, welche die absichtliche Tötung ungeborener Kinder ist, das Recht sei von Menschen uberhaupt, Mann oder Frau, oder von einer Regierung. So eine entstellte und zerstörerische Auffassung von individueller Freiheit ist in der Tat dem wahren Christentum und der Gründung und Erhaltung der gerechten Gesellschaftsordung feindselig.

4. Wir annehmen und bejahen die Lehre der Katholischen Kirche bezüglich der menschlichen Fortpflanzung und Ehe, des Familienlebens, und der Pflichten von Mann und Frau in der Kirche und der Gesellschaft.

5. Darum verwerfen wir als eine unseren Zeiten und unserer Gesellschaft eigentümliche abirrige Neuerung die Meinung, das Priestertum sei das Recht aller, Manner oder Frauen. Ferner, erkennen wir an, dass die spezifisce Aufgabe des geweihten Priestertums mit jener fortpflanzenden Schöpfertätigkeit Gottes innerlich verbunden ist und diese repräsentiert, and der nur Manner teilhaben. Frauen, die kraft ihrer Natur durch die Fähigkeit, neues Leben zu gebären an der Schöpfertätigkeit Gottes teilhaben, und diesen wesentlichen Unterschied widerspiegelnd, eine eigene und unterschiedliche Aufgabe in der Kirche und Gesellschaft haben als die Manner, könner genauso wenig Priester werden als die Männer Mütter werden können.

6 Wir anerkennen und bejahen die Berufung jener Frauen, die ihre menschliche Aufgabe zur Mütterschaft und zum Familienleben dem geweihten Stand im Dienst an Gott, Seiner Kirche und der Menschheit unterordnen. Diese von solchen Frauen gegebene, echte Antwort des geweihten Dienstes and den physischen, geistigen, und intellektuellen Nöten der Gemeinschaft, kann in keiner Weise ihre weibliche Nater, oder die Ausübung ihrer innewohnenden Eigenschaften, Einsichten und eigentümlichen Begabungen mindern oder preisgeben. Diese Begabungen werden vielmehr dadurch uber die einzelne Familie hinaus wirksam.

7. Wir stellen uns sum II. Vatikanum, welches die getrennten Lebensaufgaben von Mann und Frau in der Familie und Gesellschaft für selbstverständlich gehalten hat, und bestätigte, dass das Wissen um diese Trennung durch die christliche Erziehung mitgeteilt werden soll: "Im Hinblick auf die Gestamterziehung, sollen katholische Lehrer, im Einvernehmen mit den Eltern, der Geschlechtsverschiedenheit der von der Vorsehung bestimmten unterschiedlichen Lebensberufung von beiden Geschlechtern in der Familie und Gesellschaft Raum verschaffen" (Dokument des II. vatikanischen Konzils `Gravissimum Educationis' 8.2).

8. Von ganzem Herzen versprechen wir unserm Heiligen Vater Johannes Paulus II unsere Unterstützung. Wir halten fest an seine apostolische Lehre bezüglich aller Aspekte des Familienlebens, wie auch der Aufgaben von Mann und Frau in der Kirche und der Gesellschaft, wie diese Lehre besonders im Schreiben "Familiaris Consortio" enthalten wird. Wir nehmen uns vor, durch die Hilfe Gottes, die darin enthaltenen Grundsätze auf unser eigenes Leben, unsere Familien und Gemeinschaften anzuwenden.

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